Dienstgeber und -nehmer vereinbaren, dass ein Teil des Bezuges des Dienstnehmers durch Entrichtung eines Beitrages in einen Lebensversicherungsvertrag zu Gunsten des Dienstnehmers ausbezahlt wird. Dieser Teil wird vom Gehalt in Abzug gebracht und vom Dienstgeber in die Lebensversicherung eingezahlt.