Gesetzliche Grundlagen

 

§3 Abs. 1 Z. 15 lit. a legt fest:

Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer sind steuerfrei, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsradfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer € 300,-- jährlich nicht übersteigen.