Wenn ein AN einmal ausgetreten ist und wieder in das Unternehmen eintritt, können zwei Fälle unterschieden werden:
ü Wiedereintritt innerhalb eines
Monats
Wenn der Wiedereintritt innerhalb des gleichen Monats erfolgt, muss
theoretisch nur das Austrittsdatum gelöscht werden - somit kann der AN ganz
normal weiter abgerechnet werden (ggf. ist eine 2. Abrechnung mit den
entsprechenden Einstellungen der SV- und LST-Tage durchzuführen, dafür muss
eventl. ein SUB-AN angelegt werden).
L16 - Es wird nur ein L16 gemeldet, da die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses im Monat war.
ü Wiedereintritt nach einem
Monat
Wenn der Wiedereintritt nach dem nächsten Monatswechsel nach dem Ende
des Arbeitsverhältnisses erfolgt, so muss ein SUB-AN (oder überhaupt ein neuer
AN) angelegt werden. Dadurch gibt es einen eigenen AN-Stamm, der allerdings auf
die bestehenden Werte des bereits angelegten AN zurückgreift.
L16 - Für die zwei Dienstverhältnisse muss jeweils ein eigener L16 ausgegeben werden. Durch die Trennung auf SUB-AN kann dies auch bewerkstelligt werden.