Wiedereintritt eines AN

 

Wenn ein AN einmal ausgetreten ist und wieder in das Unternehmen eintritt, können zwei Fälle unterschieden werden:

 

ü  Wiedereintritt innerhalb eines Monats
Wenn der Wiedereintritt innerhalb des gleichen Monats erfolgt, muss theoretisch nur das Austrittsdatum gelöscht werden - somit kann der AN ganz normal weiter abgerechnet werden (ggf. ist eine 2. Abrechnung mit den entsprechenden Einstellungen der SV- und LST-Tage durchzuführen, dafür muss eventl. ein SUB-AN angelegt werden).

 

L16 - Es wird nur ein L16 gemeldet, da die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses im Monat war.

 

ü  Wiedereintritt nach einem Monat
Wenn der Wiedereintritt nach dem nächsten Monatswechsel nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgt, so muss ein SUB-AN (oder überhaupt ein neuer AN) angelegt werden. Dadurch gibt es einen eigenen AN-Stamm, der allerdings auf die bestehenden Werte des bereits angelegten AN zurückgreift.

 

L16 - Für die zwei Dienstverhältnisse muss jeweils ein eigener L16 ausgegeben werden. Durch die Trennung auf SUB-AN kann dies auch bewerkstelligt werden.