Das WinLine PDMS in der vorhandenen Form kann nicht nur für die DSGVO verwendet werden. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Anwendung:
ü Arbeitsplatzevaluierung, wo jeder Mitarbeiter jährlich die Bestimmungen lesen und unterfertigen muss.
ü Arbeitsanweisungen für bestimmte (nicht DSGVO-relevante) Arbeitsabläufe im Unternehmen oder Mitarbeiter-Handbücher können damit abgewickelt werden.
ü Die Brandschutzbeauftragten müssen über die Brandschutzmaßnahmen auf dem Laufenden gehalten werden.
ü Es können aber auch Ö-Normen und sogar ISO-Zertifizierungen über diesen Bereich abgedeckt werden.