Geschäftsführer

 

Ab 1. Jänner 1994 müssen alle Geschäftsführer, die ASVG-pflichtig (aber KU und teilweise IE befreit) sind, auf der monatlichen SV-Beitragsnachweisung gesondert ausgewiesen werden.

 

Arbeitnehmerstamm

Im AN-Stamm muss die Option "Geschäftsf." aktiviert werden. Dadurch wird erreicht, dass automatisch die KU-Pflichtigkeit deaktiviert wird. Dazu wird dieser AN am SV-Beleg auch als Geschäftsführer ausgewiesen.

 

Lohnarten

Für Geschäftsführerbezüge müssen nur dann eigene Lohnarten angelegt werden, wenn diese auch separat verbucht werden sollen und somit eine eigene Lohngruppenzuordnung benötigen. Ansonsten können die "normalen" Lohnarten verwendet werden.