Beschränkt Steuerpflichtige sind Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Bezüge des beschränkt Steuerpflichtigen werden "normal" besteuert. Für die Berechnung der Lohnsteuer darf allerdings kein AVAB bzw. AEAB berücksichtigt werden. Bestimmte Arbeitnehmer (Sportler, Artisten, Künstler etc.) werden mit einem fixen Prozentsatz von 20 % versteuert.
Arbeitnehmerstamm
Im Arbeitnehmerstamm muss die Option "besch. stpfl." aktiviert werden.
Zusätzlich muss die Option Lohnsteuertabelle deaktiviert werden. Dafür muss im Feld
Ø Normalzahlung (%)
der Lohnsteuersatz von 20 hinterlegt werden.
Beispiel:
Ist der beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 99 (Schriftsteller, Artist, Künstler etc.) beschäftigt, so müssen alle Bezüge mit dem festen Steuersatz von 20 % besteuert werden.
Lohnart
Für die Abrechnung von beschränkt Steuerpflichtigen können "normale" Lohnarten verwendet werden.