Um mit WinLine PDMS Bücher anlegen zu dürfen, muss eine der folgenden Voraussetzungen beim Benutzer erfüllt werden:
Ø WinLine Administrator
Wenn es sich beim Benutzer um einen WinLine Administrator handelt und auch die Option "CRM Benutzer" gesetzt ist, darf dieser Benutzer Bücher anlegen und verwalten.

Ø DSGVO Administrator
Handelt es sich bei dem Benutzer um keinen WinLine Administrator, soll aber trotzdem die Berechtigung vorliegen Bücher anzulegen und zu verwalten, so kann dem Benutzer der "DSGVO-Administrator" vergeben werden. Zusätzlich muss dieser Benutzer auch die Option "CRM Benutzer" hinterlegt haben.
