Rechtliche Grundlagen

 

Mit 1.1.2016 tritt die Registrierkassenpflicht auf Basis der Bestimmungen der Bundesabgabenordung (insbesondere § 132 BAO) sowie der Barumsatzverordnung in Kraft und wurde die dazugehörige Registrierkassensicherheitsverordnung RKS-V bereits publiziert.

 

Ab 1.1.2016 sind alle Unternehmer mit einem Barumsatz über € 7.500,- verpflichtet, eine Registrierkasse zu verwenden. Der Begriff "Barumsatz" wird in den Bestimmungen genau definiert und umfasst, neben den eigentlichen Cash-Geschäften auch alle Zahlungen mit Kreditkarte und Bankomatkarte, Gutscheinen etc.

 

Darüber hinaus müssen die Kassensysteme ab dem 01.04.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, welche die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen mittels Hashcode bzw. QR-Code sicherstellt.